Daniel Abt ist als Fachanwalt spezialisiert im Erbrecht und betätigt sich schwergewichtig in den Bereichen Nachlassabwicklung, Verhandlung und Prozessführung sowie Willensvollstreckung/erbrechtliche Ämter. Seine Expertise bringt er auch in die Nachlassplanung ein. Er praktiziert in nationalen und internationalen Nachlässen und ist Co-Herausgeber und Co-Autor des Standardwerks "Praxiskommentar Erbrecht" (5.A. 2023).
Dr. Daniel Abt
Praktiziert auf dem Gebiet des Erbrechts und in damit zusammenhängenden Rechtsgebieten, namentlich in den folgenden Bereichen:
Beratung, Verhandlungs- und Prozessführung in erbrechtlichen Mandaten
Wahrung der Interessen von einzelnen Erben, mehreren Erben oder Erbengemeinschaften
Durchführung von Nachlassabwicklungen und Erbteilungen
Beratung betreffend Nachlassplanung (Erstellung von Testamenten etc.) und Vorsorgeaufträge
Ausübung von erbrechtlichen Ämtern wie Willensvollstreckungen, Erbenvertretungen, Erbschaftsverwaltungen und -liquidationen
Praktizierender Rechtsanwalt (seit 2002), Fachanwalt SAV Erbrecht (seit 2009); Co-Herausgeber und Co-Autor des «Praxiskommentars Erbrecht» (5.A. 2023)
Dozent im Ausbildungslehrgang «Fachanwalt SAV Erbrecht», veranstaltet vom Schweizerischen Anwaltsverband und den Universitäten Zürich und Luzern
Fachanwalt SAV Erbrecht (2009)
Lehrbeauftragter für Zivilrecht an der Universität Freiburg i.Ue. (2007–2012)
Dissertation zum Thema «Die Ungültigkeitsklage im schweizerischen Erbrecht, unter besonderer Berücksichtigung von Zuwendungen an Vertrauenspersonen» (2002)
Führung eines erbrechtlichen Forschungsprojekts des Schweizerischen Nationalfonds (2000–2001)
Studium an der Universität Basel; Advokaturexamen des Kantons Basel-Stadt (1999)
Jahrgang 1971; Sprachen: D/E/F
Advokatenkammer Basel und Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
Successio – Verein zur Förderung des schweizerischen und internationalen Erbrechts (Mitglied des Vorstands)
Arbeitsgemeinschaft 3-Länder-Anwälte (Schweiz/Deutschland/Frankreich)
Basler Juristenverein; alumniBasel; Pro iure
Zahlreiche Publikationen und Referate im Bereich des Erbrechts (namentlich «Praxiskommentar Erbrecht», 5.A. 2023)