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Anwendung der amerikanischen Erbschaftssteuer auf Nachlässe von in der Schweiz wohnhaft gewesenen Personen

1. Konstellation

Die Grundkonstellation, die eine amerikanische Erbschaftssteuer auslöst, ist der Tod eines US Bürgers. Die Erbschaftsteuer wird unabhängig vom Wohnsitz des US Bürgers zum Zeitpunkt seines Versterbens ausgelöst und ist ausschliesslich an die Staatsbürgerschaft des Verstorbenen gebunden. Verstirbt also ein US Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz, ist auf seine Vermögenswerte eine amerikanische Erbschaftssteuer geschuldet.

Dabei wird der Nachlass des Auslandamerikaners gleich besteuert, wie jener eines in den USA wohnhaft gewesenen US Bürgers.

2. Konstellation

Der zweite Sachverhalt, der eine amerikanische Erbschaftssteuer auslöst, ist im Gegensatz zu Konstellation 1 nicht an die Staatsbürgerschaft des Verstorbenen gebunden. Die, eine amerikanische Erbschaftssteuer auslösende, Voraussetzung ist hier der Besitz von sogenannten US Situs Assets. Als US Situs Assets gelten US Immobilien sowie US Vermögenswerte (einschliesslich US Wertschriften aus in den USA inkorporierten Anlagefonds).

Das amerikanische Erbschaftssteuerrecht erfasst somit auch Nachlässe von in der Schweiz wohnhaft gewesenen Nichtamerikanern, die bis zu ihrem Tod in der Schweiz wohnhaft waren, keinen bemerkbaren Bezug zu den USA hatten, in deren Nachlass sich jedoch als US Situs Assets qualifizierte Vermögenswerte befinden.

3. Welche Besteuerungsmethoden bestehen?

In der vorstehend dargestellten zweiten Konstellation sind zwei alternative amerikanische Besteuerungsmodelle möglich:

Zum einen gewährt die amerikanische Steuerbehörde «Internal Revenue Service» (kurz «IRS») eine Freigrenze von USD 60'000.-- auf US Situs Assets. US Situs Assets mit einem Wert unterhalb der Freigrenze sind mithin nicht zu deklarieren. Befinden sich im Nachlass allerdings US Situs Assets mit einem Wert von mehr als USD 60'000.--, so sind sämtliche im Nachlass befindliche US Situs Assets zu deklarieren. Besteuert wird der die Freigrenze überschiessende Anteil.

Zum anderen besteht die Möglichkeit von den (allerdings sehr lückenhaften) Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens der Schweiz und den USA auf dem Gebiet der Nachlass-Erbanfallsteuern (kurz «DBA») aus dem Jahre 1951 Gebrauch zu machen. Gestützt auf das DBA gewähren die USA eine Steuerbefreiung, in der Höhe, des Verhältnisses der US Situs Assets zum gesamten Nachlass, bezogen auf den (hohen) Freibetrag von derzeit USD 5'430'000.--. Das heisst, in der Schweiz ansässige Erben sind, um von der Steuerbefreiung gemäss DBA profitieren zu können, gezwungen, den gesamten weltweiten Nachlass gegenüber dem IRS offenzulegen. Je nachdem, wie hoch der Teilbetrag des Nachlasses ist, der sich aus den US Situs Assets ergibt, resultiert daraus ein Vorteil gegenüber dem ersten Besteuerungsmodell.

Zur Verdeutlichung das folgende Beispiel:

Wert des Gesamtnachlasses7'000'000.--
Wert der US Situs Assets700'000.--
Prozentualer Anteil US Situs Assets10%
Maximaler Freibetrag5'430'000.--
Anteiliger prozentualer Freibetrag auf US Situs Assets (10%)543'000.-
Differenz zwischen US Situs Assets (700'000.--) und tatsächlichem Freibetrag (543'000.--)157'000.--

Die amerikanische Erbschaftssteuer ist damit nur noch auf einen Betrag von USD 157'000.-- zu zahlen. Wählen die in der Schweiz ansässigen Erben hingegen das erste Besteuerungsmodell, legen also nicht den gesamten weltweiten Nachlass offen, gewährt der IRS nur einen Freibetrag in Höhe von USD 60'000.--. Die amerikanische Erbschaftssteuer wäre damit auf einen Betrag von USD 640'000.-- geschuldet.

Es gilt also: Frühzeitig abklären, ob Vermögenswerte vorliegen, die eine amerikanische Erbschaftssteuer auslösen, und welches Besteuerungsmodell günstiger ist.

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