COVID-19 und arbeitsplatzbezogene Massnahmen
Die Ausbreitung des Coronavirus (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2) stellt Arbeitgeber vor immer neue Herausforderungen.
Im Vordergrund steht dabei das Spannungsverhältnis zwischen dem Gesundheitsschutz, der Geschäftskontinuität sowie der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer. In diesem Zusammenhang sind Massnahmen der Arbeitgeber zur Bekämpfung des Coronavirus geboten, dies jedoch nur in den Schranken des Rechts und unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer.
Zu dieser Thematik hat Claudia Erbsmehl, MLaw, derzeit Volontärin bei ThomannFischer, Advokatur und Notariat, gemeinsam mit einer Co-Autorin einen Beitrag verfasst, welcher am 8. Juni 2020 in Jusletter erschienen ist.