ThomannFischer - Advokatur und Notariat
Aktuelle Fachbeiträge
 

Das EU-Einheitspatent: Ein Krimi ohne Ende?

Als Ende 2012 die Europäische Union den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das EU-Einheitspatent verkündete, rechneten die meisten Beobachter damit, dass etwa ab 2015 die ersten dieser neuartigen Patente angemeldet würden. Das EU-Einheitspatent hätte für einen verhältnismässig attraktiven Preis sämtliche teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten abgedeckt. Überdies wären Klagen gegen Verletzer solcher Einheitspatente zentral an einem einzigen Ort möglich gewesen, nämlich bei einem neu gegründeten, dezentral gegliederten Einheitspatentgericht mit Hauptsitz in Paris und einer Berufungsinstanz in Luxemburg.

Wie sich seither gezeigt hat, weist die rechtliche Konstruktion des EU-Patentsystems gewisse Schwächen auf. Das System besteht aus drei Pfeilern, von denen zwei unmittelbar anwendbares EU-Recht darstellen; sie regeln das materielle Patentrecht der EU. Der dritte Pfeiler bildet die Grundlage für Organisation, Zuständigkeit und Verfahren des Einheitspatentgerichts. Weil die EU für diesen Sachbereich nicht zuständig ist, musste ein völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden, der die Ratifikation durch alle teilnehmenden Mitgliedstaaten erforderte. Damit dieses «Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht» in Kraft treten kann, muss es durch mindestens dreizehn teilnehmende EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Zu dieser Zahl gehören wegen ihrer Bedeutung im Patentsektor zwingend Deutschland, Frankreich und Grossbritannien. Das frühstmögliche Inkrafttreten war auf den 1. Januar 2014 vorgesehen.

Während schon rasch ein vorbereitender Ausschuss eingesetzt wurde, um die Gerichtsorganisation vorzubereiten, setzte die Brexit-Abstimmung vom 23. Juni 2016 ein erstes grosses Fragezeichen hinter das Projekt. Denn die britische Regierung betonte nach der Abstimmung stets, dass mit dem Austritt aus der EU die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs («EuGH») für Grossbritannien enden würde. Weil aber im EU-Patentsystem der EuGH als letzte Instanz die Entscheide des Einheitspatentgerichts überwacht, ging man davon aus, Grossbritannien werde das Übereinkommen nicht ratifizieren. Da ohne dieses Land allerdings ein Inkrafttreten des Übereinkommens nicht möglich war, liess sich die Verunsicherung über das Schicksal des EU-Patentsystems mit Händen greifen – bis die Briten im November 2016 erklärten, dass sie die Ratifizierung noch vor dem Austritt aus der EU vornehmen würden. Auch wenn bis heute offen ist, wie das ausschliesslich für EU-Mitgliedstaaten vorgesehene Einheitspatentsystem mit einem Nicht-EU-Mitgliedstaat funktionieren soll, der darüber hinaus die Urteile der obersten Rechtsmittelinstanz nicht anerkennt, wurden die Vorbereitungsarbeiten fortgesetzt. Im Januar 2017 verkündete der vorbereitende Ausschuss, dass das Einheitspatentgericht Ende 2017 die Arbeit aufnehmen könnte.

Möglicherweise forderte diese Erklärung das Schicksal heraus, denn im Juni 2017 wurde zur allgemeinen Überraschung bekannt, dass gegen das Ratifizierungsgesetz des deutschen Parlaments betreffend das Einheitspatentgerichtsübereinkommen eine Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden war. Das Gericht ersuchte daraufhin den deutschen Bundespräsidenten, mit der Unterzeichnung des Gesetzes zuzuwarten, weil es die Verfassungsbeschwerde «nicht von vornherein für aussichtslos» hielt. Wie lange diese erneute Verzögerung dauern wird, lässt sich nicht mit Sicherheit voraussagen, weil der Inhalt der Verfassungsbeschwerde bis heute nicht bekannt ist. Deutsche Patentjuristen mutmassen, dass sie rechtsstaatliche Verfahrensfragen des Einheitspatentsystems, insbesondere die Erteilungsphase vor dem Europäischen Patentamt, betreffen könnte. Fest steht jedenfalls, dass die hoffnungsfrohe Ankündigung des vorbereitenden Ausschusses Makulatur ist: Im Juni 2017 liess er – ohne Nennung eines Zeitrahmens – mitteilen, dass die Arbeitsaufnahme des Einheitspatentgerichts nicht mehr im Jahr 2017 stattfinden werde.

Der interessierte Zuschauer wird sich angesichts dieses Hin und Hers hüten, eine Prognose zum weiteren Geschehen abzugeben. Sicher dürfte vor allem eines sein: Für Spannung ist weiterhin gesorgt. Wir halten Sie gerne über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Beitrag veröffentlicht am
22. November 2017

Diesen Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge