Rechtsanwalt Erbrecht Basel
Für Privatkunden (Privatpersonen, Ehegatten, Familien, Patchwork-Familien, Unternehmer etc.) sind wir in sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen – je nach den konkreten Bedürfnissen und Gegebenheiten bzw. Zielen – als Berater und Verhandlungsführer, Planer, und/oder im Rahmen der Prozessführung tätig. Dabei wahren wir die Interessen von Personen noch zu deren Lebzeiten sowie – nach dem Ableben – die Interessen von einzelnen Erben, mehreren Erben und/oder Erbengemeinschaften. Wir fokussieren uns auf massgeschneiderte und individuelle Lösungen bei der Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge sowie beim lebzeitigen Schutz des Privatvermögens.
Nachlassabwicklungen und Willensvollstreckungen etc.
Wir führen Nachlassabwicklungen und Erbteilungen durch, sodass Erbengemeinschaften beendet und aufgelöst werden können, womit jeder Erbe seinen Anteil erhält (in Form von liquiden Mitteln und/oder Sachwerten). Bei Bedarf übernehmen wir erbrechtliche Ämter, wie Willensvollstreckungen, Erbenvertretungen, Erbschaftsverwaltungen und -liquidationen.
Bei länger andauernden Erbschaftsverhältnissen beraten wir in Bezug auf die Rechte und Pflichten der beteiligten Personen und zeigen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten auf (etwa betreffend eigenmächtige Handlungen, Verweigerung bzw. Einholung von Auskünften, unentgeltliches Bewohnen von Nachlassliegenschaften, Umgang mit problematischen oder untätigen Willensvollstreckern, aber auch in Bezug auf lebzeitige Zuwendungen/Schenkungen etc.).
Prozessführung und Konfliktlösung
Falls erforderlich vertreten wir unsere Klienten in sämtlichen erbrechtlichen Verfahren und Prozessen, zum Beispiel betreffend Erbteilung, Durchsetzung von Informationsansprüchen, Anfechtung von Testamenten (etwa wegen Demenz/Urteilsunfähigkeit, Beeinflussungen, Formproblemen etc.), Geltendmachung von Vermächtnissen, Berücksichtigung von lebzeitigen Schenkungen bzw. Wahrung von Pflichtteilsansprüchen etc. Wir erwirken gerichtliche Urteile oder setzen uns auch im gerichtlichen Verfahren – falls es Sinn macht und die Umstände es zulassen – für einvernehmliche Lösungen ein, womit lange und kostenintensive Prozesse vermieden werden können.
Nachlassplanung und lebzeitige Vorkehrungen
Wir zeigen bei Bedarf zudem auf, wie das Vermögen im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Urteilsunfähigkeit (bspw. wegen Demenz) selbstbestimmt geschützt werden kann (etwa durch Errichtung eines Vorsorgeauftrages und/oder der Bezeichnung eines Wunschbei-standes etc.).
Weiter beraten wir in sämtlichen Fragen der Nachlassplanung und helfen bei der Umsetzung der formulierten Vorstellungen und Wünsche (bspw. durch Erstellung/Beurkundung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, Vorsorgeaufträgen, Spezial- und Generalvollmachten etc.). Notarielle Beurkundungen übernimmt unser professionelles Notariats-Team.